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Viele Pflegebedürftige werden von ihren Angehörigen zu Hause betreut und gepflegt. Das erfordert viel Zeit und Kraft. Um pflegende Angehörige zu entlasten, steht pflegebedürftigen Versicherten, die zu Hause gepflegt werden, der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Diese Entlastungsleistungen sollen es Pflegebedürftigen ermöglichen, ihren Alltag abwechslungsreicher und selbstständiger zu gestalten.
Um dies zu ermöglichen, kümmern wir uns rund um Ihren Haushalt.
Dabei handelt es sich um einen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat.
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag:
Sofern Sie den monatlichen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen nicht voll ausschöpfen, wird der verbleibende Betrag jeweils auf den darauffolgenden Kalendermonat übertragen. Leistungen, die Sie am Ende eines Kalenderjahres nicht benötigten, können je nach Lage der Coronasituation bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Anschließend verfällt der Restbetrag des Entlastungsgeldes endgültig.
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